Feindiagnostik – Organultraschall – Fehlbildungsultraschall

Auf Herz und Nieren

Die Statistik zeigt: beim großen Organultraschall wird ein Großteil der fetalen Fehlbildungen erkannt. Der optimale Zeitpunkt liegt zwischen der 19+0 SSW und 21+6 SSW. Die Feindiagnostik ist wesentlich umfangreicher als der Standard-Ultraschall, der gemäß der Mutterschaftsrichtlinien in diesem Zeitraum vorgesehen ist.

Da für die weiterführende differenzierte Organdiagnostik neben besonderen Ultraschall-Geräten eine langjährige Erfahrung des untersuchenden Arztes erforderlich ist, sollte sie in speziellen Zentren und Ultraschallpraxen, wie zum Beispiel in unserer Spezialpraxis, durchgeführt werden.

Was wird im Ultraschall untersucht?

Sofern es die Untersuchungsbedingungen zulassen, beurteilt der Arzt

  • das altersentsprechende kindliche Wachstum,
  • das Aussehen und die Funktion aller sichtbaren Organe inklusive des Herzens (fetale Echokardiographie),
  • Lage und Aussehen der Plazenta,
  • die Fruchtwassermenge sowie
  • den Blutfluss in der Nabelschnur und in den Gebärmuttergefäßen (Beurteilung der Mutterkuchenfunktion).

Fetale Echokardiographie

Knapp ein Prozent aller Kinder werden mit einem Herzfehler geboren, die Hälfte davon mit einem schweren, operationsbedürftigen Herzfehler. Die Beurteilung der Herzanatomie, der Herzfunktion und des Blutflusses im Herzen ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der vorgeburtlichen Diagnostik, auch wenn diese durch ungünstige Schallbedingungen, zum Beispiel bei ungünstiger Kindslage und aufgrund der noch geringen Größe des Herzens erschwert sein kann.

Neben der Beurteilung der Anatomie können mittels Farbdoppler-Sonographie die Blutflüsse im Herzen und den herznahen Gefäßen, die Funktion der Herzklappen sowie die Schlagfrequenz des Herzens dargestellt werden. Gerade bei der vorgeburtlichen Entdeckung eines Herzfehlers sind eine exakte Diagnose und die Planung weiterer Untersuchungen wichtig.

Das frühzeitige Einbinden von spezialisierten Kinderärzten (Herzspezialisten) und die Planung der Geburt sind von entscheidender Bedeutung für die weitere Gesundheit des Kindes, um ihm einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen.

Chancen und Konsequenzen

Ähnlich wie bei der Untersuchung im Rahmen des Erst-Trimester-Screenings gilt auch bei allen weiterführenden Ultraschalluntersuchungen, dass das Ergebnis entscheidend von den Untersuchungsbedingungen abhängig ist. Trotz hoch auflösender Ultraschallgeräte können diese durch eine ungünstige Kindslage, durch eine kräftige mütterliche Bauchdecke oder Narbenbildungen nach operativen Eingriffen eingeschränkt sein.

Auch wenn ein unauffälliger Ultraschall niemals alle körperlichen oder chromosomalen Störungen und Erkrankungen ausschließen kann und keine Garantie für ein gesundes Kind ist, lässt ein guter Befund Fehlbildungen oder Erkrankungen zumindest unwahrscheinlicher werden.

Sollten sich jedoch unerwartet Auffälligkeiten ergeben, werden die Eltern plötzlich vor die Entscheidung gestellt, sich über weitere Untersuchungen oder Konsequenzen Gedanken zu machen. Unser geschultes Team wird sie bei allen auftretenden Fragen und Entscheidungen kompetent beraten und begleiten. Das gilt auch für die Vermittlung von Selbsthilfegruppen sowie die Kontaktaufnahme zu ebenfalls betroffenen Eltern.

Hinweise:

Der beschriebene Organultraschall ist kein Bestandteil der normalen Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschafts-Richtlinien in der Schwangerschaft.

Bei bestimmten Indikationen/Fragestellungen wird der Frauenarzt der werdenden Mutter eine Überweisung zum speziellen Organultraschall ausstellen.

Das trifft zum Beispiel zu:

  • Bei Paaren, die schon ein krank geborenes Kind haben.
  • Bei Vorerkrankungen der werdenden Mutter, die möglicherweise die Entwicklung des Kindes beeinflussen können wie z. B. Diabetes Mellitus oder Bluthochdruck.
  • Bei in der Familie vorliegenden und möglicherweise vererbbaren Erkrankungen.
  • Bei Einnahme von Medikamenten oder intensiver Röntgenbelastungen in der Schwangerschaft.
  • Bei Problemen in der Früh-Schwangerschaft (zum Beispiel Infektionen der Mutter).
  • Bei Auffälligkeiten im Rahmen der Untersuchungen beim Frauenarzt.
  • Bei älteren Schwangeren ab 35 Jahren.
  • Bei Schwangerschaften nach assistierter Reproduktion (IVF, ICSI).

Auf Wunsch der Eltern ist diese Untersuchung auch ohne Überweisung des Frauenarztes als Selbstzahlerleistung (IGel) möglich.

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